NIS2

Viele Wege führen nach NIS 2 1

Viele Wege führen zu NIS2
Wir unterstützen Sie auf Ihrem!

Egal, ob Sie gerade zum ersten mal von NIS2 (Netz- und Informationssicherheit-Richtlinie) hören oder bereits von von NIS1 betroffen waren und sich fragen, was sich für Sie und Ihr Unternehmen ändert. Egal, ob Konzern, Handwerksbetrieb oder öffentlicher Sektor. Egal, ob Sie Geschäftsführer oder Teil der IT sind – NIS2 trifft auf mehr Unternehmen zu, als je zuvor. Gemeinsam mit Ihnen findet Honicon die richtige Lösung für Ihren speziellen Fall.

Was ist NIS2 ?

NIS2 ist eine erweiterte EU-Richtlinie, die die Cybersicherheit in kritischen und wichtigen Infrastrukturen stärkt. Sie legt strengere Anforderungen an IT-Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für Unternehmen fest, um Netzwerke und Informationssysteme besser vor Cyberbedrohungen zu schützen. Honicon unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie, indem wir maßgeschneiderte Lösungen anbieten, um die neuen Vorgaben effizient und regelkonform in Ihre IT-Strukturen zu integrieren.

Was verändert sich
für mein Unternehmen?

NIS2 1

Ihr Unternehmen war noch nicht von NIS1 betroffen?

Wenn Ihr Unternehmen bisher nicht unter die NIS1-Richtlinie fiel, könnte sich das mit der Einführung von NIS2 ändern. NIS2 erweitert den Geltungsbereich auf viele weitere Branchen und Unternehmen. Besonders betroffen sind Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte bei Umsatz und Mitarbeiterzahl überschreiten und zu den unter §28 NIS2UmsuCG genannten besonders wichtigen oder wichtigen Einrichtungen gehören. Sie müssen künftig strengere
IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und Sicherheitsvorfälle an die zuständigen Behörden melden. Es ist wichtig, dass Sie frühzeitig prüfen, ob Ihr Unternehmen von der neuen Richtlinie betroffen ist, um rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen zur IT-Sicherheit zu ergreifen. Erfahren Sie hier mehr darüber, was Sie beachten müssen und wie Sie sich vorbereiten können.

Was muss ich jetzt wissen?
NIS1

Ihr Unternehmen war bereits von NIS1 betroffen?

Wenn Ihr Unternehmen schon unter die NIS1-Richtlinie fiel und zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) gehörte, sind Ihnen viele der Anforderungen bereits vertraut. Dennoch bringt NIS2 einige wesentliche Neuerungen mit sich, insbesondere eine striktere Meldepflicht für IT-Sicherheitsvorfälle und deutlich schärfere Sanktionen bei Nichteinhaltung. Die neuen Regelungen erfordern, dass Vorfälle nicht nur schneller, sondern auch detaillierter gemeldet werden. Neben der Meldepflicht sollten Sie auch die erweiterten Anforderungen an die IT-Sicherheit und Compliance im Blick behalten. Erfahren Sie hier mehr über die Änderungen und wie Sie sich optimal vorbereiten können.



Was muss ich jetzt wissen?

Auf wen
trifft NIS2 zu?

Die NIS2-Richtlinie richtet sich an Unternehmen und Organisationen, die als kritische oder wichtige Infrastrukturen gelten. Dazu gehören Sektoren wie Energie, Verkehr, digitale Infrastruktur, Gesundheit und viele mehr. Besonders betroffen sind Unternehmen, die nicht als Kleinst- oder Kleinunternehmen eingestuft werden – das bedeutet, Sie haben mindestens 50 Mitarbeiter und/oder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von mindestens 10 Millionen Euro. Sie müssen künftig strenge IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und Cybervorfälle melden.
NIS2 erweitert den bisherigen Geltungsbereich und umfasst nun deutlich mehr Organisationen, die für die Sicherheit der Netzwerke und Informationen verantwortlich sind.

Die Unternehmen, auf welche NIS2 zutrifft, lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen:

Wichtige Einrichtungen” sind Organisationen oder Unternehmen, die laut der NIS2-Richtlinie künftig bestimmte Registrierungs-, Nachweis- und Meldepflichten erfüllen müssen. Diese Einrichtungen werden voraussichtlich anhand von Kriterien, wie Jahresumsatz oder Mitarbeiterzahl, identifiziert. Auch wenn das Gesetz zur nationalen Umsetzung noch nicht verabschiedet ist, ist bereits abzusehen, dass diese Einrichtungen Maßnahmen zur IT-Sicherheit einhalten und Vorfälle melden müssen, um den Schutz der Netzwerke und Informationen zu gewährleisten.

Wichtig

Besonders wichtige Einrichtungen” sind Unternehmen, die laut NIS2-Richtlinie eine noch strengere Rolle im Bereich der Cybersicherheit übernehmen müssen. Sie haben erweiterte Nachweis- und Meldepflichten gegenüber dem BSI und unterliegen strikteren Anforderungen zur IT-Sicherheit. Diese Einrichtungen werden ebenfalls nach Schwellenwerten, wie Umsatz oder Mitarbeiterzahl, definiert. Die Sicherheitsmaßnahmen, die sie umsetzen müssen, werden dabei intensiver geprüft und überwacht, um den hohen Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht zu werden.

Betroffenheitsprüfung des BSI
Besonders
NIS2

Welche Anforderungen
stellt NIS2 an Unternehmen?

Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, müssen technische Maßnahmen zur Stärkung ihrer Cybersicherheit umsetzen. Ein besonders wichtiger Aspekt ist das Asset Management, das eine vollständige Übersicht über alle IT-Ressourcen bietet und effektives Risikomanagement ermöglicht. Sicherheitsmaßnahmen umfassen Zugangskontrollen zur Verhinderung unbefugten Zugriffs, den Einsatz von Verschlüsselung zum Schutz sensibler Daten und die Netzwerksicherung durch Firewalls und Intrusion Detection Systems.

Regelmäßiges Patch-Management ist unerlässlich, um Sicherheitslücken zu schließen, während kontinuierliches Monitoring und Protokollierung helfen, sicherheitsrelevante Ereignisse frühzeitig zu erkennen. Ein effektives Incident Management (Vorfallsmanagement) ermöglicht schnelle Reaktion und Wiederherstellung bei Cybervorfällen.

Zudem besteht eine Meldepflicht für erhebliche Sicherheitsvorfälle an die zuständigen Behörden, was für Transparenz und schnelle Gegenmaßnahmen entscheidend ist. Die Bewertung von Sicherheitsrisiken in der Lieferkette, einschließlich Sicherheitsanforderungen in Verträgen mit Drittanbietern, ist ebenfalls wichtig. Schließlich sollten regelmäßige Mitarbeiterschulungen zur Sensibilisierung für Cyberbedrohungen und Audits zur Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen fest in den Unternehmensprozessen verankert sein.

Sanktionen
bei Nichteinhaltung

Unternehmen, die die Anforderungen der NIS2-Richtlinie nicht erfüllen, müssen mit erheblichen Sanktionen rechnen. Bei Verstößen können Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Behörden können Unternehmen zudem verpflichten, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen innerhalb festgelegter Fristen umzusetzen.

Die Nichteinhaltung kann öffentlich gemacht werden, was zu erheblichen Reputationsschäden führt. Führungskräfte können persönlich haftbar gemacht werden, einschließlich möglicher vorübergehender Berufsverbote. Diese strengen Sanktionen unterstreichen die Bedeutung der Einhaltung der NIS2-Richtlinie. Unternehmen sollten daher proaktiv handeln, um den Anforderungen gerecht zu werden und rechtliche sowie finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

Sanktionen

Wie HONICON Sie und Ihr Unternehmen
bei der Umsetzung von NIS2 unterstützen kann

Zeichenfläche 10

Meldeketten

Honicon unterstützt Sie dabei, Jira zu nutzen, um NIS2-konforme Meldeketten effizient zu erstellen und zu automatisieren. Angepasste Workflows erfassen Cybervorfälle sofort, leiten sie an die richtigen Stellen weiter und dokumentieren sie lückenlos. Automatisierte Benachrichtigungen stellen sicher, dass alle Parteien rechtzeitig informiert werden, um schnell zu handeln. Die Integration mit weiteren IT-Systemen ermöglicht es, die komplette Meldekette digital abzubilden, sodass Ihr Unternehmen die NIS2-Meldepflichten jederzeit zuverlässig erfüllen kann.

Zeichenfläche 10 1

Asset Management

Mit Jira unterstützt Honicon Sie beim Aufbau eines effektiven Asset Managements, um Abhängigkeiten und Sicherheitsstrukturen übersichtlich darzustellen. Durch die gezielte Erfassung und Verwaltung aller wichtigen Assets behalten Sie stets den Überblick über kritische Systeme und deren Abhängigkeiten. Jira ermöglicht es Ihnen, Sicherheitslücken in Echtzeit zu identifizieren und zu überwachen, um Maßnahmen zur Risikominimierung rechtzeitig umzusetzen. Automatisierte Berichte und Dashboard-Funktionen sorgen dafür, dass Sie stets aktuelle Informationen zu Ihrem Sicherheitsstatus haben. So können Sie Ihre IT-Infrastruktur jederzeit kontrollieren und optimieren.

Loseung

Benötigen Sie eine spezielle Lösungen
für ihr Unternehmen?

Honicon bietet maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Ob IT-Sicherheitsmaßnahmen, Compliance-Management oder die Optimierung Ihrer Jira-Umgebung – wir entwickeln individuelle Lösungen, die genau zu Ihrem Geschäftsmodell passen. Unsere Expertise reicht von der Integration spezieller Tools bis hin zur Automatisierung wichtiger Geschäftsprozesse. Durch unsere praxisorientierten Ansätze sorgen wir dafür, dass Ihre IT-Infrastruktur nicht nur sicher, sondern auch effizient ist. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Ihre IT-Systeme auf das nächste Level bringen können.

Kontaktieren Sie uns jetzt!
EU2Law 1

Juristische Grundlagen
zu NIS2

Die NIS2-Richtlinie ist ein wichtiges Gesetzgebungswerk der Europäischen Union zur Stärkung der Cybersicherheit in allen Mitgliedstaaten. “NIS” steht für “Netz- und Informationssicherheit”. Diese Richtlinie aktualisiert und erweitert die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016, um den wachsenden Herausforderungen durch Cyberbedrohungen gerecht zu werden.

Ein entscheidender Aspekt ist, dass NIS2 als EU-Richtlinie und nicht als unmittelbar geltendes EU-Gesetz formuliert wurde. Eine Richtlinie legt Ziele fest, die alle Mitgliedstaaten erreichen müssen, lässt ihnen jedoch Spielraum bei der Umsetzung in nationales Recht. Dies ermöglicht es jedem Land, die Anforderungen an seine spezifischen nationalen Gegebenheiten anzupassen. So können Mitgliedstaaten eigene Gesetze erlassen oder bestehende anpassen, um die Richtlinie effektiv umzusetzen. Diese Flexibilität ist besonders wichtig, da jedes Land unterschiedliche technische Infrastrukturen und Sicherheitsbedürfnisse hat.

Die rechtliche Grundlage der NIS2-Richtlinie ist Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dieser erlaubt es der EU, Maßnahmen zur Harmonisierung der nationalen Vorschriften zu ergreifen, um das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern. Durch die Wahl einer Richtlinie können nationale Besonderheiten berücksichtigt werden, was in sensiblen Bereichen wie der Cybersicherheit von großer Bedeutung ist.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich auf strengere nationale Gesetze einstellen müssen, die höhere Sicherheitsstandards und Meldepflichten beinhalten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umzusetzen. Für die Bürger erhöht sich dadurch die Sicherheit der digitalen Dienste, da Unternehmen besser gegen Cyberangriffe geschützt sind.

Die NIS2-Richtlinie stellt somit einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Cybersicherheit in der EU dar. Durch die Möglichkeit, die Bestimmungen an nationale Umstände anzupassen, wird sichergestellt, dass die Maßnahmen effektiv sind und den spezifischen Bedürfnissen jedes Landes entsprechen, während gleichzeitig ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau angestrebt wird.

Wir sind für Sie da!

Haben Sie noch Fragen? Ob Atlassian Lizenzen, Jira Projektmanagement, rund um Service Desk Management oder individuelle Jira Software – wir schaffen nachhaltige Lösungen für Ihren Erfolg!

Zögern Sie nicht und holen Sie sich die Spezialisten für effiziente Prozesslösungen.

info@honicon.com

+49 4131 606 68 – 60

Jetzt Kontakt aufnehmen
Datenschutz
Wir, Honicon GmbH (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Flagge DE
Wir, Honicon GmbH (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.